FahrerlaubnisklassenPKW-KlassenMehr anzeigen BF 17 - Begleitetes Fahren ab 17 für Kraftwagen bis 3,5t zulässige Gesamtmasse Mit der Klasse BF17 dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
1wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t. Mindestalter: 17 Jahre Vorraussetzungen Durch die Phase des Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung der jungen Fahrer. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer, entsprechenden deutschen oder EU / EWR-Fahrerlaubnis sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist und darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein. B - Kraftwagen bis 3,5t zulässige Gesamtmasse Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
1wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t Mindestalter: 18 Jahre BE - Kraftwagen bis 3,5t zulässige Gesamtmasse + Anhänger Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
Mit der „alten" Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Zweirad-KlassenMehr anzeigen Mofa
M - zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor Motorrad
A1 - Leichtkrafträder Motorrad
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden. A beschränkt - mittelschwere Krafträder Motorrad
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A beschränkt dürfen auch alle unbeschränkten Krafträder gefahren werden. Ein Umtausch des bisherigen Führerscheins ist nicht notwendig. A unbeschränkt - schwere Krafträder Motorrad
oder
Leichtkraftfahrzeug-KlassenMehr anzeigen S - Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (z.B. Quad)
LKW-KlassenMehr anzeigen C1 - Leichter LKW
C1E - Leichtere Lastzüge
C - Schwere LKW
CE - Schwerere Lastzüge
Bus-KlassenMehr anzeigen D1 - Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis 750 kg zG
D1E - Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen mit Anhänger über 750 kg zG
D - Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis 750 kg zG
DE - Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen mit Anhänger über 750 kg zG
Traktor/Arbeitsmaschinen-KlassenMehr anzeigen L - Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
T - Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
AufbauseminareAblauf eines ASF oder ASP Seminar Das jeweilige Aufbauseminar wird mit einer Gruppe von mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt. Es besteht aus 5 Teilen:
ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, M, S, T) festgelegt wird. Im Rahmen des Aufbauseminares werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht. Mit Abschluss des Seminares erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss. ASP - Aufbauseminare für verkehrsauffällige Kraftfahrer Das Aufbauseminar für verkehrsauffällige Kraftfahrer (ASP), auch Punktetilgerkurs genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei Inhaber einer Fahrerlaubnis die 14 bis 17 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) angesammelt haben. Das Seminar kann bei einem Punktestand bis zu 13 Punkten im Verkehrszentralregister (VZR) freiwillig besucht werden. Bei einem Punktestand bis 8 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) werden 4 Punkte erlassen, bei einem Punktestand von 9 bis 13 Punkten jedoch nur noch 2 Punkte. Im Rahmen des Aufbauseminares werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht. Mit Abschluss des Seminares erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss. „Besondere Aufbauseminare“ ermöglichen den Abbau von bis zu vier Punkten im Punktesystem. Die erfolgreiche Teilnahme wird bei regelmäßiger Anwesenheit in nicht intoxiertem Zustand bestätigt. Diese spezialpräventive Maßnahme im Rahmen des Punktesystems hat den Charakter einer „zweiten Stufe der Fahrausbildung“ nach Auffälligkeiten im Straßenverkehr.
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Leistungen