Vorbeikommen
und einsteigen!

Fahrschule Krell
Inhaber: Klaus Krell
Plattenweg 8
78588 Denkingen

Tel.: 07424 / 1736
Fax: 07424 / 1763
E-Mail: info@fahrschule-krell.de

Fahrerlaubnisklassen

PKW-Klassen

Mehr anzeigen

BF 17 - Begleitetes Fahren ab 17 für Kraftwagen bis 3,5t zulässige Gesamtmasse 
mehr Informationen

Mit der Klasse BF17 dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zG
  • Anhänger über 750 kg zG1

1wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.

Mindestalter: 17 Jahre

Vorraussetzungen

Durch die Phase des Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung der jungen Fahrer.

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer, entsprechenden deutschen oder EU / EWR-Fahrerlaubnis sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist und darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein.

B - Kraftwagen bis 3,5t zulässige Gesamtmasse
mehr Informationen

Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zG
  • Anhänger über 750 kg zG1

1wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Mindestalter: 18 Jahre

BE - Kraftwagen bis 3,5t zulässige Gesamtmasse + Anhänger
mehr Informationen

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

  • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
  • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

Mit der „alten" Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.


 

Zweirad-Klassen

Mehr anzeigen

Mofa
mehr Informationen

  • maximal 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
  • einsitzig
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
  • Mindestalter 15 Jahre

M - zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor
mehr Informationen

Motorrad

  • maximal 45 km/h
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
  • Mindestalter 16 Jahre

A1 - Leichtkrafträder
mehr Informationen

Motorrad

  • bis 125 ccm Hubraum und
  • nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
  • Mindestalter 16 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.

A beschränkt - mittelschwere Krafträder
mehr Informationen

Motorrad

  • bis 25 kW Motorleistung und
  • einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
  • Mindestalter 18 Jahre

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A beschränkt dürfen auch alle unbeschränkten Krafträder gefahren werden. Ein Umtausch des bisherigen Führerscheins ist nicht notwendig.

A unbeschränkt - schwere Krafträder
mehr Informationen

Motorrad

  • über 25 kW Motorleistung
  • Mindestalter 25 Jahre

oder

  • einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW
  • Mindestalter 25 Jahre

 

Leichtkraftfahrzeug-Klassen

Mehr anzeigen

S - Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (z.B. Quad) 
mehr Informationen

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
  • mit Motoren-/Antriebsarten:
    • Fremdzündungsmotor
      (z.B. Benziner)
      Hubraum max. 50 ccm
    • andere Verbrennungsmotoren
      (z.B. Diesel)
      max. 4 kW Nutzleistung
    • Elektromotor
      max. 4 kW Nenndauerleistung

 

LKW-Klassen

Mehr anzeigen

C1 - Leichter LKW
mehr Informationen

  • Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG auch mit
  • Anhänger bis 750 kg zG
  • Mindestalter: 18 Jahre

C1E - Leichtere Lastzüge
mehr Informationen

  • Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG und Anhänger über 750 kg zG
  • Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
  • Mindestalter: 18 Jahre

C - Schwere LKW
mehr Informationen

  • Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zG
  • Mindestalter: 18 Jahre

CE - Schwerere Lastzüge
mehr Informationen

  • Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG
  • Mindestalter: 18 Jahre

 

Bus-Klassen

Mehr anzeigen

D1 - Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis 750 kg zG
mehr Informationen

  • Mindestalter: 21 Jahre

D1E - Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen mit Anhänger über 750 kg zG
mehr Informationen

  • Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
  • Mindestalter: 21 Jahre

D - Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis 750 kg zG
mehr Informationen

  • Mindestalter: 21 Jahre

DE - Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen mit Anhänger über 750 kg zG
mehr Informationen

  • Mindestalter: 21 Jahre

 

Traktor/Arbeitsmaschinen-Klassen

Mehr anzeigen

L - Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
mehr Informationen

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger
  • Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger
  • Mindestalter: 16 Jahre

T - Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
mehr Informationen

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
  • Mindestalter: 16 Jahre

Aufbauseminare

Ablauf eines ASF oder ASP Seminar

Das jeweilige Aufbauseminar wird mit einer Gruppe von mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt.

Es besteht aus 5 Teilen:

  • 4 Sitzungen von jeweils mindestens 135 Minuten Dauer und
  • einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung,
  • die bei jedem Teilnehmer 30 Minuten dauert.

ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger
mehr Informationen

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, M, S, T) festgelegt wird.

Im Rahmen des Aufbauseminares werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.

Mit Abschluss des Seminares erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.

ASP - Aufbauseminare für verkehrsauffällige Kraftfahrer
mehr Informationen

Das Aufbauseminar für verkehrsauffällige Kraftfahrer (ASP), auch Punktetilgerkurs genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei Inhaber einer Fahrerlaubnis die 14 bis 17 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) angesammelt haben. Das Seminar kann bei einem Punktestand bis zu 13 Punkten im Verkehrszentralregister (VZR) freiwillig besucht werden. Bei einem Punktestand bis 8 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) werden 4 Punkte erlassen, bei einem Punktestand von 9 bis 13 Punkten jedoch nur noch 2 Punkte.

Im Rahmen des Aufbauseminares werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.

Mit Abschluss des Seminares erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.

„Besondere Aufbauseminare“ ermöglichen den Abbau von bis zu vier Punkten im Punktesystem. Die erfolgreiche Teilnahme wird bei regelmäßiger Anwesenheit in nicht intoxiertem Zustand bestätigt. Diese spezialpräventive Maßnahme im Rahmen des Punktesystems hat den Charakter einer „zweiten Stufe der Fahrausbildung“ nach Auffälligkeiten im Straßenverkehr.


 

header_4

Fahrschule Krell bei Facebook -
Webdesign by Webagentur Websetter