Auto Fahrschule Rottweil
Motorrad Fahrschule Rottweil
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Fahr-
schule
Krell

Unsere Leistungen

Motorrad

Fahr-
schule
Krell

Unsere Leistungen

PKW-Klassen

BF17

  • Kraftwagen bis 3.500 kg zG (auch Trikes)
  • Mindestalter 17 Jahre in Begleitung einer Begleitperson, welche 30 Jahre oder älter ist, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
  • AM und L werden miterteilt

B

B - Kraftwagen bis 3.500 kg zG (auch Trikes)

  • Kraftwagen bis 3.500 kg zG (auch Trikes)
  • Mindestalter 18 (17 mit Begleitperson - BEF17) Jahre
  • AM und L werden miterteilt

B - Erweiterter Umfang

  • Umfasst Fahrzeuge bis 4.250 kg zG, wenn
    1. elektrisch betrieben
    2. im Bereich Gütertransport eingesetzt
  • Teilnahme an mindestens fünf Stunden umfassender Fahrzeugeinweisung erforderlich
  • Gilt nicht für Fahrzeugkombinationen
  • Gilt nur im Inland
  • Nachweis durch Schlüsselzahl "192" mit Ablaufdatum "31.12.19"

B - Anhängerregelung

  • Anhänger bis 750 kg zG immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Kombination max. 3.500 kg

BE

  • (Sattel-)Anhänger bis max. 3.500 kg zG
  • Mindestalter 18 (17 mit Begleitperson - BEF17) Jahre
  • Vorbesitz Klasse B (BF17) erforderlich

B196

  • Hubraum max. 125 cm3
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer ( kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden )
  • Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung ( = Datum der Teilnahmebescheinigung ) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
  • Die Berechtigung gilt nur zum Führen eines Kraftrades der Klasse A1 und nur in Deutschland. Fahrten im Ausland sind nicht möglich.

Zugmaschinen LoF

L

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Zugmaschinen Land- oder Forstwirtschaftliche Zulassung
  • BbH max. 40 km/h
  • Mit Anhänger max. 25 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
  • BbH max. 25 km/h

Zweirad-Klassen

Mofa

  • maximal 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
  • einsitzig
  • Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor
  • Mindestalter 15 Jahre

AM

AM - Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge

  • Hubraum max. 50 cm3
  • BbH max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW
  • Mindestalter 15 Jahre

AM - Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 2 Sitzplätzen

  • Hubraum max. 50 cm3 (Fremdzündungsmotor)
  • Hubraum max. 500 cm3 (Selbstzündungsmotor)
  • Leistung max. 4 kW
  • BbH max. 45 km/h
  • Leermasse max. 270 kg

AM - Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit max. 2 Sitzplätzen

  • Hubraum max. 50 cm3 (Fremdzündungsmotor)
  • Hubraum max. 500 cm3 (Selbstzündungsmotor)
  • Leistung max. 6 kW (4 kW bei Straßen-Quad)
  • BbH max. 45 km/h
  • Leermasse max. 425 kg

A1

A1 - Leichtkrafträder

  • Hubraum max. 125 cm3
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • Mindestalter 16 Jahre
  • AM wird miterteilt

A1 - Dreirädrige Kfz (mit symm. angeordneten Rädern)

  • Hubraum über 50 cm3 (Verbrennungsmotor)
  • oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

A2

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • Ursprüngliche Leistung max. 70 kW
  • Bei zweijährigem Vorbesitz A1 nur praktische Prüfung erforderlich
  • AM und A1 werden miterteilt

A

A - schwere Krafträder

  • Mindestalter 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz A2
  • Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg
  • Hubraum über 50 cm3
  • BbH über 45 km/h
  • Bei zweijährigem Vorbesitz A2 nur praktische Prüfung erforderlich
  • AM, A1 und A2 werden miterteilt

A - Dreirädrige Kfz

  • Leistung über 15 kW
  • Mindestalter 21 Jahre

A - Dreirädrige KFZ (mit symm. angeordneten Rädern)

  • Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren)
  • oder bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW
  • Mindestalter 21 Jahre

Aufbauseminare

Ablauf eines ASF Seminar

Das jeweilige Aufbauseminar wird mit einer Gruppe von mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt.

Es besteht aus 5 Teilen:

  • 4 Sitzungen von jeweils mindestens 135 Minuten Dauer und
  • einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung,
  • die bei jedem Teilnehmer 30 Minuten dauert.

ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, AM, T) festgelegt wird.

Im Rahmen des Aufbauseminares werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.

Mit Abschluss des Seminares erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.

Unsere Einzugsgebiete zum Thema Fahrschule, Führerschein, ASF und Nachschulung: Tuttlingen, Denkingen, Gosheim, Spaichingen, Rottweil, Aixheim, Frittlingen, Böttingen, Bubsheim, Wehingen